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Einspeisevergütung 2025: Was ändert sich?

Aktuelle Sätze, Degression und was es für Sie bedeutet.

Einspeisevergütung 2025: Was ändert sich?
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Was ist die EEG-Einspeisevergütung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von Photovoltaikanlagen eine gesetzlich festgelegte Vergütung für jeden Kilowattstunden Strom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung ist für 20 Jahre garantiert – vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an.

Das EEG ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Es wurde 2000 eingeführt und mehrfach novelliert, zuletzt durch die EEG-Reform 2023, die den Ausbau der Photovoltaik deutlich beschleunigen sollte.

Aktuelle Vergütungssätze (Stand 2025)

Die Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur halbjährlich angepasst. Die Degressionsregelung sieht vor, dass die Vergütung alle sechs Monate (zum 1. Februar und 1. August) um 1 % sinkt, wenn das Ausbauziel erreicht wurde.

Für kleine Dachanlagen (bis 10 kWp) lag die Vergütung Anfang 2025 bei etwa 12,34 Cent pro kWh. Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp liegt der Satz niedriger.

Quelle: Bundesnetzagentur / pv magazine Deutschland. Die genauen, tagesaktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Website.

So funktioniert die Einspeisung

Wenn Ihre PV-Anlage mehr Strom produziert, als Sie im Haushalt verbrauchen, fließt der Überschuss automatisch ins öffentliche Netz. Ihr Netzbetreiber vergütet diesen Strom nach dem EEG-Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage galt – für 20 Jahre unverändert.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich oder jährlich durch den Netzbetreiber. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern – wir übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber für Sie.

Eigenverbrauch vs. Einspeisung: Was lohnt sich mehr?

Der Eigenverbrauch ist wirtschaftlich attraktiver als die Einspeisung. Warum? Weil der Strom, den Sie selbst nutzen, Strom ist, den Sie nicht beim Energieversorger kaufen müssen. Bei einem Strompreis von ca. 0,32 €/kWh sparen Sie pro selbst genutzter Kilowattstunde rund 20 Cent mehr, als Sie durch die Einspeisung erhalten würden.

Die Strategie lautet also: So viel wie möglich selbst verbrauchen, den Rest einspeisen.

Die Einspeisevergütung sichern

Da die Vergütungssätze halbjährlich sinken, gilt: Je früher Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, desto höher ist Ihr Vergütungssatz für die nächsten 20 Jahre. Wer beispielsweise im Februar installiert, bekommt einen etwas höheren Satz als jemand, der im August installiert.

Was ändert sich 2025/2026?

Die Bundesregierung arbeitet an einer EEG-Novelle, die die Rahmenbedingungen für Photovoltaik weiter anpasst. Unter anderem wird über flexiblere Einspeisemodelle und eine Anpassung der Degressionsregelung diskutiert. Wir verfolgen diese Entwicklungen und informieren unsere Kunden aktuell.

Haben Sie Fragen zur Einspeisevergütung? Wir beraten Sie kostenlos und übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber.

Quellen

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) – Gesetzestext: gesetze-im-internet.de
  • Bundesnetzagentur – Aktuelle Einspeisevergütungssätze: bundesnetzagentur.de
  • pv magazine Deutschland – Berichterstattung zur Vergütungsanpassung: pv-magazine.de
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Photovoltaik-Strategie: bmwk.de