Was ist die 0 % MwSt.-Regelung?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland für Photovoltaikanlagen ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 0 %. Das bedeutet: Auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen, die auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden, entfällt die bisherige Mehrwertsteuer von 19 % vollständig.
Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Photovoltaik beschlossen und ist in § 12 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) verankert. Sie gilt dauerhaft – nicht nur befristet.
Welche Anlagen profitieren?
Die 0 %-Regelung greift unter folgenden Voraussetzungen:
- Installierte Leistung bis 30 kWp pro Wohngebäude undinstalliertem System
- Die Anlage ist auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert (auch auf Garagen, Nebengebäuden oder Carports, die dem Wohngebäude zugeordnet sind)
- Sowohl die Lieferung der Module als auch die Montageleistung sind steuerbefreit
Beträgt die installierte Leistung mehr als 30 kWp, greift die Regelung nur für den Teil bis 30 kWp. In der Praxis bedeutet das: Die überwiegende Mehrheit aller Einfamilienhäuser profitiert von der vollen Steuerbefreiung.
Was bedeutet das in der Praxis?
Vor Einführung der 0 %-Regelung fiel auf eine PV-Anlage der reguläre Steuersatz von 19 % an. Bei einer Anlage, die netto 15.000 € kostete, zahlten Kunden additionally 2.850 € Mehrwertsteuer. Diese Kosten entfallen nun vollständig.
Die 0 %-MwSt.-Regelung senkt die Gesamtkosten einer Photovoltaikanlage um knapp 16 % im Vergleich zur Vorregelung. Das macht Solarstrom für Privatkunden deutlich wirtschaftlicher.
Wie wird es abgerechnet?
Als Kunde müssen Sie sich um die steuerliche Abwicklung nicht kümmern. NE Natour Energy rechnet mit 0 % MwSt. ab und weist dies auf der Rechnung aus. Das zuständige Finanzamt wird automatisch informiert. Sie erhalten eine Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer – der Betrag, den Sie zahlen, ist der Betrag, den die Anlage kostet.
Stromspeicher und Wallbox: Was ist mit drin?
Die 0 %-Regelung gilt nicht nur für die PV-Module selbst, sondern auch für Batteriespeicher und Ladeinfrastrukturen (Wallboxen), die im Zusammenhang mit der PV-Anlage geliefert und installiert werden. Voraussetzung: Sie werden von demselben Unternehmen geliefert und installiert, das auch die PV-Anlage einbaut.
Auch die Wartung, Reparatur und der Austausch von defekten Modulen sind seit 2023 von der Steuerbefreiung umfasst.
Weitere Förderungen: KfW-Kredite
Zusätzlich zur Steuerbefreiung bietet die KfW Förderkredite für Photovoltaikanlagen an. Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard" gewährt zinsgünstige Darlehen für die Finanzierung von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Die Konditionen werden regelmäßig angepasst – wir beraten Sie gerne zu den aktuell verfügbaren Programmen.
Ihre nächsten Schritte
Wenn Sie eine PV-Anlage planen, prüfen Sie gemeinsam mit uns:
- Welche Anlagengröße für Ihr Dach und Ihren Strombedarf sinnvoll ist
- Welche Förderkredite (KfW, regionale Programme) für Sie infrage kommen
- Wie die 0 %-MwSt.-Regelung in Ihrem individuellen Fall greift
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Beratung – wir prüfen Ihr Dach und Ihre Fördermöglichkeiten.
Quellen
- § 12 Abs. 3 UStG – Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen: gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen – Schreiben zur 0 % MwSt. auf PV-Anlagen (09.02.2023): bundesfinanzministerium.de
- KfW Förderbank – Programm Erneuerbare Energien (Kredit 270): kfw.de
- Bundesgesetzblatt – Gesetz zur steuerlichen Förderung der Photovoltaik (2022): recht.bund.de
